01.01.2021
Warum wir nicht bio-zertifiziert sind
Da heutzutage zum Glück vielen Menschen aus unterschiedlichen Gründen bio wichtig ist, wir aber nicht bio-zertifiziert sind, möchten wir hier transparent darlegen, wie wir unseren Hof bewirtschaften. Immerhin sind wir überzeugt davon, dass unsere Betriebsweise oft näher am biologischen Grundgedanken ist, als Richtlinien es vorschreiben würden. Teilweise, und das geben wir auch offen zu, sind wir aber auch weniger bio, als es nötig wäre, um z.B. von der Bio-Austria zertifiziert zu werden. Allerdings gehen die Standards der Bio-Austria auch über die österreichischen Bio-Mindestanforderungen hinaus.
Warum das so ist, und damit alle Interessierten selbst entscheiden können, was sie von unserer Art der Hofbewirtschaftung halten, kommentieren wir kapitelweise in Einträgen der Kategorie „Betriebsweise“ die offizielle Bio-Austria Richtlinie Stand 2020. Dabei erlauben wir uns, den offiziellen Text der Bio-Austria teilweise auf Kernaussagen zu kürzen bzw. zu paraphrasieren und (noch) nicht relevante Kapitel und Abschnitte zu überspringen.
Um es leicht ersichtlich zu machen, in welchen Bereichen wir nicht den Standards der Bio-Austria entsprechen würden, haben wir die Abschnitte farblich markiert. Rot bedeutet, dass wir nicht den Standards der Bio-Austria entsprechen, grün bedeutet, dass wir deren Standards entsprechen. Es ist allerdings zu erwähnen, dass die farbliche Markierung unsere Einschätzung der Situation ist. Wir können nicht garantieren, dass ein offizielles Bio-Austria Audit die Richtlinien gleich interpretieren und zum selben Ergebnis kommen würde.
1. Allgemeine Bestimmungen (S.7-19)
1.2 Anerkennung als BIO AUSTRIA-Betrieb
1.2.1 Bio-Gesamtbetrieb:
"Voraussetzung für die Anerkennung als BIO AUSTRIA-Betrieb ist die Umstellung des gesamten Betriebes."
Unser Hof wird von mehreren Generationen bewohnt und basierend auf unterschiedlichen Werten genützt, weshalb auch nicht bio-zertifizierte Betriebsmittel am Hof zu finden sind, auch wenn wir sie für die Produktion von Sulmtaler Schmankerl nicht verwenden.
1.4 Wirtschaftsweise
1.4.1 Landwirtschaftliche Betriebsmittel:
"Unzulässige Betriebsmittel wie z.B. chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel und verbotene Futtermittel dürfen auf dem Betrieb weder gelagert noch eingesetzt werden."
Siehe Erkärung überhalb. Welche Betriebsmittel wir tatsächlich verwenden, sind unseren Chroniken in der Kategorie „Betriebsmittel“ zu entnehmen.
1.4.2 Gentechnik:
"Der Einsatz von Betriebsmitteln jeglicher Art, die aus oder durch Zuhilfenahme der Gentechnik hergestellt wurden, ist verboten."
Verwenden wir nicht.
1.4.3 Nanotechnologie:
"...in der Produktion und Verarbeitung von BIO AUSTRIA-Produkten keine synthetisch erzeugten Nanopartikel eingesetzt."
Verwenden wir nicht.
1.4.6 Wildsammlung:
Die Flächen (freie Natur, Wälder, landwirtschaftliche Flächen), auf denen Wildpflanzen gesammelt werden, unterliegen ebenfalls verpflichteten jährlichen dokumentierten Kontrollen.
Bei Pflanzen aus Wildsammlung, die wir erlaubter Weise von fremden Grund sammeln, könnten wir keinerlei Dokumentation vorweisen.
1.4.8 Standortauswahl:
"Bei der Standortwahl ist die Belastung durch Schadstoffe aus der Umwelt und aus der früheren Nutzung zu berücksichtigen. Besteht die Gefahr einer Belastung, müssen Lebensmittel und Boden untersucht werden. Flächen, die durch Belastungen betroffen sind, können für den biologischen Landbau nur dann genutzt werden, wenn sich die betreffenden Belastungen durch geeignete Maßnahmen (z.B. Hecken usw.) reduzieren lassen. BIO AUSTRIA kann die Nutzung der Marke BIO AUSTRIA für Produkte untersagen, die auf von Belastungen betroffenen Flächen, Teilflächen oder Randflächen erzeugt werden."
Unser Feld war bis einschließlich 2018 verpachtet und wurde konventionell bewirtschaftet. Während es seit 2019 von uns ohne den Einsatz von im Biolandbau verbotenen Mitteln bewirtschaftet wird, haben wir es nicht auf seine Vorbelastung untersuchen lassen. Des weiteren ist es nur durch einen ca. fünf Meter breiten Wiesenstreifen von einem konventionell bewirtschafteten Feld entfernt, wodurch leider mit Pestizidabdrift gerechnet werden muss.
Wir werden uns ab 2021 um Infos über Spritzzeitpunkte und verwendete Mittel des Nachbarbauerns bemühen, um ev. Wartezeiten einhalten zu können, auch wenn dies nicht vorgeschrieben wäre.